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   VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14.A   

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VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14.A (https://dejure.org/2019,12199)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07.05.2019 - 5 K 811/14.A (https://dejure.org/2019,12199)
VG Cottbus, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 5 K 811/14.A (https://dejure.org/2019,12199)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Der im Dezember 2013 oder im Januar 2014 gestellte Asylantrag unterfällt jedenfalls deshalb dem zeitlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2013/32/EU, weil das am 24. Januar 2014 gestellte Wiederaufnahmegesuch gemäß Art. 49 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 dem Geltungsbereich dieser Verordnung unterliegt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - u.a., Juris Rn. 103).

    Die Aufhebung dieses Unzulässigkeitsverdikts kommt nur dann in Betracht, wenn eine Verletzung von Art. 4 der EU-GR-Charta droht (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - u.a., Juris Rn. 88).

    Dies gilt insbesondere bei der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie), in dem im Rahmen des mit dieser Richtlinie eingerichteten gemeinsamen Asylverfahrens der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zum Ausdruck kommt (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - Juris Rn. 85) und dessen Umsetzung ins nationale Recht § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG dient.

    Die zur Widerlegung dieser Vermutung besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit wäre erst erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 90).

    Daher ist das Gericht, das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung befasst ist, mit der ein neuer Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig abgelehnt wurde, in dem Fall, dass es über Angaben verfügt, die der Antragsteller vorgelegt hat, um das Vorliegen eines solchen Risikos in dem bereits internationalen Schutz gewährenden Mitgliedstaat nachzuweisen, verpflichtet, auf der Grundlage objektiver, zuverlässiger, genauer und gebührend aktualisierter Angaben und im Hinblick auf den durch das Unionsrecht gewährleisteten Schutzstandard der Grundrechte zu würdigen, ob entweder systemische oder allgemeine oder aber bestimmte Personengruppen betreffende Schwachstellen vorliegen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 88).

    Verstöße gegen Bestimmungen des Kapitels VII der Anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) und damit etwa gegen Art. 27 (Zugang zu Bildung) oder Art. 34 (Zugang zu Integrationsmaßnahmen) der Anerkennungsrichtlinie, die nicht zu einer Verletzung von Art. 4 der Charta führen, die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, ihre durch Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Verfahrensrichtlinie eingeräumte Befugnis auszuüben (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 - Juris Rn. 92).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 13 A 63/16

    Aufrechterhalten eines Bescheids bei Ablehnung eines Asylantrags wegen der

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Der kostenlose Zugang zur Notfallversorgung steht ihnen immer zur Verfügung (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 2016 - 13 A 63/16.A - Juris Rn. 94).

    Ferner kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen gegeben ist, die nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG das Vorliegen lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen voraussetzt, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 2016 - 13 A 63/16.A - Juris Rn. 94).

  • EGMR, 04.10.2016 - 30474/14

    ALI AND OTHERS v. SWITZERLAND AND ITALY

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Bereits 2016 hat der EGMR festgestellt, dass kein Grund zu der Annahme besteht, dass die italienischen Behörden bei eventuell auftretenden Schwierigkeiten nicht angemessen helfen würden (EGMR Entscheidung vom 4. Oktober 2016 Nr. 30474/14).

    In diesem Zusammenhang wird auf die Entscheidung des EGMR zu Italien (vom 4. Oktober 2016 Nr. 30474/14) verwiesen.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Das normative Vergewisserungskonzept des Art. 16a Abs. 2 GG umfasst auch solche Gefährdungen; einer Prüfung bedarf es deshalb vor einer Aufenthaltsbeendigung in sichere Drittstaaten, wozu auch Italien als Mitglied der EU gehört, auch insoweit nicht (vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 -, BVerfGE 94, 49-114, Rn. 186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 1490/13

    Einreise eines Ausländers aus einem sicheren Drittstaat; Zuerkennung der

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Gelingt dies nicht sogleich bzw. vollständig, können sie die Hilfe caritativer Organisationen erhalten (vgl. zum Ganzen mit zahlreichen detaillierten Einzelnachweisen OVG NRW, Urteil vom 19. Mai 2016 - 13 A 1490/13.A - Juris Rn. 101 bis136).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-695/15

    Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Der vorliegende Fall ist ein augenfälliges Beispiel für diese Sekundärmigration, die gerade verhindert werden soll (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 2016 - C-695/15 PPU - Juris Rn 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Die in § 60a Abs. 2c AufenthG aufgestellten Anforderungen an ein ärztliches Attest sind auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu übertragen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - NVwZ-RR 2018, 244-246; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 21 ZB 17.30468 - Rn. 4; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 10 ZB 16.30735 - Rn. 8; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 10 ZB 18.30105 - Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Oktober 2018 - 6 A 11552/17 -, Rn. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17 -, Rn. 7, jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Auch unter der neuen Regierung haben sich die Verhältnisse in Italien nicht derart gewandelt, dass ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK beachtlich wahrscheinlich wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 10 LB 201/18 - Juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 10 ZB 18.30105

    Keine Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Die in § 60a Abs. 2c AufenthG aufgestellten Anforderungen an ein ärztliches Attest sind auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu übertragen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - NVwZ-RR 2018, 244-246; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 21 ZB 17.30468 - Rn. 4; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 10 ZB 16.30735 - Rn. 8; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 10 ZB 18.30105 - Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Oktober 2018 - 6 A 11552/17 -, Rn. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17 -, Rn. 7, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 16.30735

    Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot - Anwendung der Kriterien des § 60a

    Auszug aus VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
    Die in § 60a Abs. 2c AufenthG aufgestellten Anforderungen an ein ärztliches Attest sind auf die Substantiierung der Voraussetzungen eines krankheitsbedingten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG zu übertragen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. September 2017 - 2 L 85/17 - NVwZ-RR 2018, 244-246; BayVGH, Beschluss vom 9. November 2017 - 21 ZB 17.30468 - Rn. 4; Beschluss vom 10. Januar 2018 - 10 ZB 16.30735 - Rn. 8; Beschluss vom 24. Januar 2018 - 10 ZB 18.30105 - Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Oktober 2018 - 6 A 11552/17 -, Rn. 14; OVG Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 2 LA 50/17 -, Rn. 7, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 21 ZB 17.30468

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2018 - 6 A 11552/17

    Asylverfahren; Attest; Substantiierung der Voraussetzungen eines

  • BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15

    Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für

  • OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LA 50/17

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung des Vorliegens

  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

  • VG Aachen, 06.03.2020 - 9 K 3086/18

    Gegenseitiges Vertrauen; Rechtsschutz; systemische Mängel; Überstellung;

    vgl. systemische Mängel zuletzt verneinend: Verwaltungsgerichtsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - Verwaltungsgericht (VG) Cottbus, Urteil vom 7. Mai 2019 - 5 K 811/14.A - VG Göttingen, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 3 A 745/17 - alle juris.
  • VG Kassel, 08.04.2020 - 4 K 1375/17

    Unzulässigkeitsentscheidung bei in Italien erfolgter Gewährung subsidiären

    Diese Personengruppen sollen auf kleinere Unterkünfte verteilt werden, um ihre Integration zu erleichtern (https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-09/italien-migrationspolitik-aslyrecht-verschaerfung-matteo-salvini; SFH, Aktuelle Situation für Asylsuchende in Italien, 08.05.2019, S. 5; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 12.12.2018 - 10 LB 201/18, juris Rn. 40; vgl. auch VG Cottbus, Urteil v. 07.05.2019 - 5 K 811/14.A, juris Rn. 28).
  • VG Aachen, 17.12.2019 - 9 K 4401/18

    Dublin; Italien; Rechtsschutz; Vertrauen

    Dabei kann dahinstehen, ob in Italien behördlicherseits systemische Mängel bei der Unterbringung und Versorgung von international Schutzberechtigten oder Schutzsuchenden bestehen, vgl. hierzu verneinend: VG Cottbus, Urteil vom 7. Mai 2019 - 5 K 811/14.A - VG Göttingen, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 3 A 745/17 - beide juris.
  • VG Aachen, 21.06.2019 - 9 K 1700/18
    Dabei kann dahinstehen, ob in Italien behördlicherseits systemische Mängel bei der Unterbringung und Versorgung von international Schutzberechtigten oder Schutzsuchenden bestehen, vgl. hierzu: VG Cottbus, Urteil vom 7. Mai 2019 - 5 K 811/14.A - VG Göttingen, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 3 A 745/17 - beide juris.
  • VG Aachen, 27.05.2019 - 9 K 4004/17

    Italien; Drittstaat; Rechtsschutz

    Dabei kann dahinstehen, ob in Italien behördlicherseits systemische Mängel bei der Unterbringung und Versorgung von international Schutzberechtigten oder Schutzsuchenden bestehen, vgl. hierzu: VG Cottbus, Urteil vom 7. Mai 2019 - 5 K 811/14.A - VG Göttingen, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 3 A 745/17 - beide juris.
  • VG Aachen, 27.05.2019 - 9 K 1780/18
    Dabei kann dahinstehen, ob in Italien behördlicherseits systemische Mängel bei der Unterbringung und Versorgung von international Schutzberechtigten oder Schutzsuchenden bestehen, vgl. hierzu: VG Cottbus, Urteil vom 7. Mai 2019 - 5 K 811/14.A - VG Göttingen, Urteil vom 15. Oktober 2018 - 3 A 745/17 - beide juris.
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